Brandschutzanforderungen für Gebäudedämmstoffe

Sep 25, 2024

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Zivile Hochhäuser:

Wenn die Höhe eines Wohngebäudes mehr als 100 Meter beträgt, muss die Verbrennungsleistung des Dämmmaterials der Klasse A entsprechen.
Wenn die Höhe anderer Zivilgebäude mehr als 50 Meter beträgt, sind feuerfeste Materialien der Klasse A erforderlich.
Gebäude mit einer Höhe von 24 Metern oder weniger als 50 Metern können aus B1-Materialien bestehen oder durch Brandschutzwände getrennt sein.
Allgemeine Bauanforderungen:

Die Verbrennungsleistung von Wärmedämmstoffen an überfüllten Orten, an Orten mit Brandgefahr wie offenen Flammen, Heizöl und Gas, in Evakuierungstreppenhäusern und deren Vorräumen, Zufluchtswegen, Zufluchtsböden, Zufluchtsräumen, Vorräumen von Feuerwehraufzügen oder Gemeinschaftsvorräumen und andere Teile müssen Klasse A sein.
Die Verbrennungsleistung von Dämmstoffen an anderen Orten sollte nicht unter dem B1-Niveau liegen.
Definition und Anwendungsszenarien von Materialien mit unterschiedlichen Brandschutzklassen
Feuerhemmendes Material der Klasse A:

Monomere anorganische, nicht brennbare Materialien, wie geschlossenzellige anorganische aktive Isoliermaterialien.
Es wird in zivilen Hochhäusern, dicht besiedelten Orten und anderen Orten mit extrem hohen Brandschutzanforderungen eingesetzt.
Feuerfestes Material der Klasse B1:

Flammhemmendes Material mit guter Brandleistung.
Es wird auf zivile Gebäude mit einer Höhe von 24 Metern oder weniger als 50 Metern angewendet.
Es kann auch an anderen Orten mit hohen Brandschutzanforderungen eingesetzt werden.
Feuerfestes Material der Klasse B2:

Brennbares Material mit geringem Brandverhalten.
Der Einsatz in Hochhäusern und an überfüllten Orten wird im Allgemeinen nicht empfohlen, kann jedoch in bestimmten Situationen eingesetzt werden, es sind jedoch zusätzliche Brandschutzmaßnahmen erforderlich.

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